Aktuelles
13.09.2021
Die Hersteller verwenden unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen, um den elektrischen Schlag zu verhindern und die Feuerbeständigkeit ihrer Erzeugnisse zu gewährleisten. Damit sich die Nutzer besser orientieren können, welchen Belastungen die von ihnen erworbenen Produkte standhalten können und für welche Anwendungen diese geeignet sind, wurden die elektrischen Betriebsmittel in Schutzklassen und Kunststoffe in Klassen zum Brandverhalten eingeteilt.
Obwohl die Norm DIN EN 61140 vier Schutzklassen von Maßnahmen definiert, die gegen Auftritt der gefährlichen Spannungen an Anlageteilen, die normalerweise beim Betrieb unter keiner Spannung stehen, sind nur die drei von Ihnen allgemein zugelassen: I, II und III.
I – die leitfähigen Komponenten werden mit Basisisolierung gesichert, die den Nutzern Sicherheit beim direkten Berühren
gewährleistet. Die Erdung über einen netzseitigen Schutzleiter sorgt dafür, dass beim Versagen dieser grundlegenden
Isolierung keine gefährliche Spannung noch besteht.
II – diese Betriebsmittel verfügen bereits über doppelte oder verstärkte Isolierung, die einen zuverlässigen Schutz sowohl
beim direkten als auch indirekten Berühren bietet. Die Leitungen mit Schutzleitern dürfen nicht an Gehäusen
angeschlossen werden!
III – Anlagen gem. dieser Schutzklasse werden mit Kleinspannung (SELV oder PELV) versorgt. Sie können u.a. mit
Schutztransformatoren betrieben werden.
Sie informieren den Nutzer, wie flammwidrig die jeweiligen Kunststoffe für Elektrogeräte sind. Nach EN 60695-11-10:2013 [IDT] sowie IEC 60695-11-10:2013 [IDT] gibt es folgende Klassen zum Brandverhalten:
Die Entflammbarkeitseigenschaften von Polymeren hängen mit ihrer Wärmefreisetzungskapazität (Heat Release Capacity) zusammen. Die von uns verwendeten Polymere wurden in die Klasse zum Brandverhalten V0 als Materialien mit den besten Eigenschaften in Bezug auf Nichtbrennbarkeit eingestuft.